Heizkosten abrechnen: Messgeräte- & Abrechnungsservice
Die Heizkostenverordnung (HeizKV) ist die Basis für die gesetzeskonforme Heizkostenabrechnung, sie beinhaltet die Rechte und Pflichten von Vermietern, Eigentümern und Mietern. Als Vermieter müssen Sie einmal im Jahr die Heizkosten abrechnen und Ihren Mietern zustellen. Die Neuregelung der Verordnung sieht vor, dass neue Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein müssen.
Nutzen Sie unseren Abrechnungsservice,
um Heizkosten und Betriebskosten abzurechnen und die Anforderungen der EED (EU-Energieeffizienz-Richtlinie) für weniger Emissionen und mehr Klimaschutz zu erfüllen.
Vorteile der EED / EU-Ernergieeffizienz-Richtline:
- zeitsparend
- kostensparend
- fortschrittlich
- weniger Emissionen
- mehr Klimaschutz
- richtlinienkonform
Vermieter müssen die Heizkostenabrechnung in Zukunft häufiger erstellen
Die Heizkostenabrechnung beinhaltet die Kosten für Wärme und Warmwasser, sie ist Bestandteil der Betriebskostenabrechnung. Als Vermieter sind Sie durch die HeizKV gesetzlich verpflichtet, den Verbrauch der Mieter zu erfassen und diesen die Abrechnung inklusive der Kosten und des Abrechnungsschlüssels (bisher) einmal pro Jahr zuzustellen.
Der Bundesrat hat der Novelle der Heizkostenverordnung am 5. November 2021 zugestimmt. Neue messtechnische Ausstattungen müssen jetzt fernablesbar sein. Die Neuregelung der HeizKV gibt Vermietern Zeit für die Umstellung und beinhaltet neue Pflichten:
- Aktuell müssen Energiezähler nicht fernablesbar sein, wenn nur einzelne Messgeräte eines vorhandenen Gesamtsystems ausgetauscht werden.
- Wenn Gebäudeeigentümer fernablesbare Energiezähler (z. B. Heizkostenverteiler) installiert haben, müssen sie den Mietern ab Januar 2022 monatlich die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen. Diese Benachrichtigungen können wahlweise in Papierform oder per E-Mail erfolgen.
- Vorhandene und nicht fernablesbare Messgeräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Ausnahmen gelten nur in Einzelfällen wegen besonderer Umstände.
- Wenn Gebäudeeigentümer gegen die Verordnung verstoßen und keine fernablesbaren Energiezähler installieren lassen oder der Informationspflicht nicht nachkommen, können Mieter ihren Kostenanteil um drei Prozent kürzen. Bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung gilt weiter die Regelung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV, dass Mieter ihre Abrechnung um 15 Prozent kürzen können.
Damit wird die Fernablesung von Verbrauchszählern wie Wasseruhren und Heizkostenverteilern in Deutschland und Europa zur Pflicht. Durch den Einsatz moderner Messgeräte in Kombination mit unserem Abrechnungsservice für Heizkosten und Betriebskosten sammeln wir die Verbrauchsdaten für Sie und stellen diese transparent, digital und verständlich bereit. Zeitraubende Berechnungen und überflüssiger Papierkram gehören damit der Vergangenheit an, Betriebs- und Heizkosten abzurechnen wird dank aquamess zu einer unkomplizierten und schnell erledigten Aufgabe.
Fernablesbare Heizkostenverteiler kaufen oder mieten
Unsere Heizkostenverteiler ermitteln den Wärmeenergieverbrauch und ermöglichen eine transparente und unkomplizierte Heizkostenabrechnung. Die Messgeräte unterstützen das Fernablesen per Walk-by- und Drive-by-Technologie.
Um sich die Anfahrt und das Auslesen vor Ort zu ersparen, können wir verschiedene Komponenten für die Datenfernübertragung per Mobilfunknetz oder Internet miteinander kombinieren.
Wir statten Gebäudeanlagen mit fernablesbaren Heizkostenverteilern und weiteren Energiezählern aus. Die Messgeräteausstattung wird durch einen intelligenten Abrechnungsservice ergänzt, den wir zusammen mit unserem Kooperationspartner Thermomess Wärmedienst AG anbieten. So lassen sich Verbrauchsdaten fortschrittlich erfassen und Heizkosten bequem abrechnen.
Erfahren Sie mehr zu unseren Lösungen im Bereich Wärme- und Kältemesstechnik!
Fernablesbare Wasserzähler (Wasseruhren) kaufen oder mieten
An unserem Standort in Brieselang fertigen wir moderne und qualitativ hochwertige Wasserzähler, die sich auch für den Austausch eignen. Die von aquamess angebotenen Wohnungswasserzähler, Ringkolbenzähler, Großwasserzähler und weitere Modelle mit integriertem Funk unterstützen die Fernauslesung.
Als zertifiziertes Unternehmen für Einbau, Prüfung, Auslesung und Eichung von Wasser- und Wärme-Verbrauchszählern sind wir bundesweit für Sie im Einsatz. Unseren Kunden in Berlin und Brandenburg können wir besonders kurze Liefer- und Servicezeiten garantieren.
aquamess plant gemeinsam mit Ihnen notwendige Zählerwechsel und tauscht Wasserzähler, sogenannte „Wasseruhren” für Sie aus.
Erfahren Sie mehr über fernablesbare Wasserzähler!
Fernablesbare Stromzähler
Neben den Zählerständen für Wärme, Wasser, Kälte, Gas, Solar und Öl können wir für Sie auch die Verbrauchsdaten für Strom erfassen. Die Zählerstände lassen sich komfortabel über spezielle Schnittstellen oder Onlineportale aus der Ferne abrufen. Die Verwaltung aller Verbrauchsdaten für Wasser, thermische Energie, Gas und Strom erfolgt dabei über ein System (Multi Utility Anwendung).
Haben Sie Fragen hierzu? Dann kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Beratung!
Weitere Angebote und Serviceleistungen rund um das Thema Betriebskosten und Heizkosten abrechnen
Mit den smarten Lösungen von aquamess können Sie bequem aus der Ferne die Energiezählerstände ablesen, alle Verbrauchsdaten digital verwalten und Ihren Mietern zustellen.
Wir installieren:
- Haus- und Wohnungswasserzähler,
- wechseln Großwasserzähler sowie
- Wärme- und Kaltmengenzähler aus und
- bauen Hausanschlüsse nach EN 806 (DIN 1988) um.
Im Rahmen unseres Zählermanagements bieten wir Ihnen:
- Produktion
- Montage
- Wechsel
- Ablesung
- Abrechnung
- Datenservice
- persönliche Schulung (auch inhouse)
- Fachberatung
Zusätzlich haben wir für die Gebäudesicherheit moderne Rauchmelder im Sortiment – wahlweise zum Kauf oder zur Miete. Wir erklären Ihnen die Eigenschaften und Vorteile verschiedener Modelle und beraten Sie bei der Auswahl. Nach der Installation übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung nach DIN 14676 für Sie.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rauchmelder-Infoflyer.
Datensicherheit und Datenschutz
Die fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datensicherheit und Datenschutz gewährleisten. Die Einhaltung der Regel gilt, wenn die Geräte die Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllen oder mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden sind. Bis Ende 2031 müssen fernablesbare Verbrauchsmessgeräte die Smart-Meter-Gateway-Anbindung unterstützen.
Die innovativen Smart-Metering-Lösungen ermöglichen eine intelligente Vernetzung der unterschiedlichen Messgeräte, sodass wir die fortlaufende Digitalisierung gemeinsam mit Ihnen und unseren Kooperationspartnern umsetzen und die Anforderungen von morgen bereits heute erfüllen.
aquamess kontaktieren und Heizkosten abrechnen lassen
Unsere Dienstleistungen rund um die Planung, Installation und das Management Ihrer Energiezähler ergänzen wir mit unserem Abrechnungsservice für Heizkosten und Betriebskosten. Sie erhalten sämtliche Informationen übersichtlich aufbereitet, sodass Sie diese Ihren Mietern monatlich zur Verfügung stellen können.
Bei weiteren Fragen und für eine unverbindliche Beratung erreichen Sie uns wie folgt:
Telefonnummer 033234 / 77130.
E-Mail an info(at)aquamess.de
Nutzen Sie das Kontaktformular
aquamess – Ihr Partner für die moderne Betriebs- und Heizkostenabrechnung
FAQ: Betriebskosten und Heizkosten abrechnen
Warum muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung verbrauchsabhängig erfolgen?
Die verbrauchsabhängige Abrechnung des Strom- und Wasserverbrauchs stellt sicher, dass sparsame Mieter wenig zahlen und Mieter mit höheren Verbräuchen entsprechend mehr bezahlen. Studien haben gezeigt, dass die verbrauchsabhängige Messung zu einem bewussteren Umgang mit dem Strom- und Wasserverbrauch führt. Den Studien zufolge geht die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit einem rund 20 Prozent geringeren Verbrauch einher. Das spart Ressourcen und schont die Umwelt.
Warum müssen die Warmwasser – und Heizkosten für leerstehende Wohnungen abgerechnet werden?
Als Vermieter dürfen Sie die Warmwasser- und Heizkosten nicht ausschließlich nach dem individuellen Verbrauch abrechnen. Es bestehen stets Grundkosten, die umlagefähige Fixkosten abdecken und nach einem festen Verteilerschlüssel aufgeteilt werden. Die Grundkosten für leerstehende Wohnungen müssen Sie als Vermieter selbst übernehmen, diese können nicht auf die Mietgemeinschaft umgelegt werden. Diese Regelung gilt, weil die entstehenden Energiekosten in einem Haus nur bis etwa 50 Prozent vom individuellen Verbrauch der Mieter abhängigen. Auch die Wohnfläche sowie weitere Faktoren fließen in die Verteilung bei der Warmwasser- und Heizkostenabrechnung ein. Der Grundkostenanteil muss daher ebenso für leerstehende Wohnungen bezahlt werden, auch wenn dort nicht geheizt und kein Wasser verbraucht wird.
Welche Pflichten zur Eichung der Messgeräte gibt es?
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) gibt zusammen mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV) vor, wie häufig die gekauften oder gemieteten Wasserzähler und Wärmezähler geeicht werden müssen. Demnach müssen Sie als Hausbesitzer bzw. Vermieter, als Wohnungseigentümer oder als Wohnungseigentümergemeinschaft die Eichung alle sechs Jahre durchführen lassen und sind für die Einhaltung der Pflicht verantwortlich. Die aquamess GmbH ist staatlich anerkannte Prüfstelle und hat bereits im Jahr 1992 die Befugnis zur Eichung von Wasser- und Wärmezählern erhalten. Wir erledigen alle Eichungen rund um Wasser und Wärme im eigenen Haus. Die geeichten Zählergeräte stellen sicher, dass die Verbrauchsmessungen richtig sind und Sie die Betriebs- und Heizkosten korrekt abrechnen.